Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Unternehmen und Gewerbe

Grenzregelung

Allgemeine Information

Die Grenzregelung ist ein einfaches Verfahren zur Änderung der Grundstücksgrenzen zwischen benachbarten Grundstücken. Mit ihrer Hilfe können zweckmäßig geschnittene Baugrundstücke geschaffen werden.

Während mit der Baulandumlegung größere Baugebiete neu erschlossen werden, dient die Grenzregelung vorwiegend der Neuordnung einer kleineren Anzahl von Grundstücken.

In der Regel wird nur die Form, nicht aber wesentlich Lage und Größe der Grundstücke verändert.

Verfahren

Die Grenzregelung ist ein Verfahren, das in den §§ 80 – 84  BauGB geregelt ist.
Hier werden benachbarte Grundstücke oder Teile dieser gegeneinander ausgetauscht oder einseitig zugeteilt.

Somit lassen sich Baumöglichkeiten auf Grundstücken eröffnen, die bisher nicht nutzbar waren.
Auch baurechtswidrige Zustände lassen sich damit beseitigen.

Kosten

Die Verfahrens- und Sachkosten trägt die Gemeinde.

Die Wertänderung der Flurstücke ist von den Eigentümern abzuführen.

Für entzogene Flächen werden die Eigentümer entschädigt.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Birgit Gohrbandt

Telefon
03562 989-409
Fax
03562 989-403
E-Mail
b.gohrbandt@forst-lausitz.de
Zimmer
203