Grenzregelung
Allgemeine Information
Die Grenzregelung ist ein einfaches Verfahren zur Änderung der Grundstücksgrenzen zwischen benachbarten Grundstücken. Mit ihrer Hilfe können zweckmäßig geschnittene Baugrundstücke geschaffen werden.
Während mit der Baulandumlegung größere Baugebiete neu erschlossen werden, dient die Grenzregelung vorwiegend der Neuordnung einer kleineren Anzahl von Grundstücken.
In der Regel wird nur die Form, nicht aber wesentlich Lage und Größe der Grundstücke verändert.
Verfahren
Die Grenzregelung ist ein Verfahren, das in den §§ 80 – 84 BauGB geregelt ist.
Hier werden benachbarte Grundstücke oder Teile dieser gegeneinander ausgetauscht oder einseitig zugeteilt.
Somit lassen sich Baumöglichkeiten auf Grundstücken eröffnen, die bisher nicht nutzbar waren.
Auch baurechtswidrige Zustände lassen sich damit beseitigen.
Kosten
Die Verfahrens- und Sachkosten trägt die Gemeinde.
Die Wertänderung der Flurstücke ist von den Eigentümern abzuführen.
Für entzogene Flächen werden die Eigentümer entschädigt.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Thomas Kockert
- Telefon
- 03562 989-428
- Fax
- 03562 989-403
- th.kockert@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 103