Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Fundangelegenheiten

Allgemeine Information

Der Finder einer Fundsache sollte dies im Fachbereich Bürgerservice, hier konkret im Bürgeramt der Stadt Forst (Lausitz), in welchem die Aufgaben des Fundbüros integriert sind, anzeigen.

Fundsachen, welche durch den Eigentümer nicht abgeholt werden, können nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten öffentlich versteigert werden.

Unterlagen

In das Fundverzeichnis wird aufgenommen:

    1. laufende Nummer der Fundsache
    2. der Tag der Anzeige des Fundes
    3. Tag und Stunde des Fundes
    4. Beschreibung der Fundsache (Gegenstand)
    5. die Bezeichnung der Fundstelle
    6. der Aufbewahrungsort
    7. der Name und die Wohnanschrift des Finders

Der Finder hat die Übergabe der Fundsache schriftlich zu bestätigen.

Sofern der Finder einen Eigenbedarf an der Fundsache anmeldet, wird dies im Fundverzeichnis vermerkt.

Die Fundsache kann nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (6 Monate) gegen Entrichtung einer Verwahrgebühr im Fundbüro abgeholt werden.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein (z. B. Geldbörsen), wird dieser schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Der Tag der Aushändigung der Fundsache wird vermerkt und durch eigenhändige Unterschrift bestätigt.

Wird eine Fundsache durch den Eigentümer nicht abgeholt und wurde kein Eigenbedarf des Finders angemeldet wird nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten eine öffentliche Versteigerung der Fundsachen vorgenommen. Diese Versteigerungen werden in der Regel einmal jährlich, bei einem großen Bestand an Fundsachen auch zweimal jährlich durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden in der Tagespresse und durch Aushang veröffentlicht.

Vor einer Versteigerung von Fundsachen wird der Wert geschätzt und als Mindestgebot festgesetzt.

Fundbüro - Online

Sie können online die Übersicht der für Forst (Lausitz) registierten Fundsachen einsehen. Die Übersicht kann nach Kategorie, Fundort, Verlustdatum aber auch über ein freies Eingabefeld gefiltert werden.

Online-Fundbüro starten

Kosten

Verwahrgebühren: 6,00 € bis 16,00 €
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Bestätigungen über das nicht Auffinden von Fahrrädern: 3,00 €

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Nicole Tonnus

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
102