Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2021)

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Programm

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2021)

Gefördert durch:

Land Brandenburg

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den Straßenbau. Sie erhalten die Förderung für

- Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen,

- Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr sowie

- Radverkehrskonzepte sowie Machbarkeitsstudien der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr.

Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Neubauvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent. Bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in kommunaler Baulast sowie Radverkehrskonzepten und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.

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