Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Unternehmen und Gewerbe

Fließgewässer, Verantwortlicher

Allgemeine Information

Fließgewässer sind alle oberirdisch fließenden Wasserläufe, die nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässer I. Ordnung und Gewässer II. Ordnung eingeteilt werden.

Im Gemeindegebiet der Stadt Forst (Lausitz) sind die Neiße, der Mühlgraben und der Malxe-Neiße-Kanal Gewässer I. Ordnung, die Malxe und alle anderen Fließgewässer sind Gewässer II. Ordnung. Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung, zu der u.a. die Reinigung, Räumung, Freihaltung und der Schutz des Gewässerbereiches einschließlich seiner Ufer gehören, obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung den Gewässerunterhaltungsverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Mitglied des Gewässerverbandes Spree-Neiße. Die Verbandsmitglieder haben an den Verband Beiträge und Umlagen zu leisten, die zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben notwendig sind. Die Stadt Forst (Lausitz) legt die von ihr an den Verband zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Eigentümer der Grundstücke um.

Der Verantwortliche für Fließgewässer der Stadt Forst (Lausitz) nimmt Hinweise und Anregungen der Bürger zu Problemen der Gewässerbewirtschaftung entgegen. Er hält engen Kontakt zum Gewässerverband, leitet Probleme und Hinweise unmittelbar an den Verband weiter. Die Lösung und Abstellung der Probleme wird gemeinsam abgestimmt. Einmal jährlich im Frühjahr wird eine gemeinsame, öffentlich bekannt gemachte Gewässerschau durchgeführt. Dabei werden das abgelaufene Unterhaltungsjahr ausgewertet und besondere erforderliche Arbeiten für die neue Saison abgestimmt. Nach Bedarf erfolgt im Anschluss eine gemeinsame Befahrung ausgewählter Gewässerabschnitte.

Anregungen und Hinweise können formlos eingereicht oder telefonisch übermittelt werden. Formulare und dergleichen liegen nicht vor.

Grundlagen

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), Kapitel 7, Abschnitt 2, §§ 78 ff

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße vom 10.12.2013

Unterlagen

keine

Kosten

Der jeweilige Gebührensatz wird entsprechend den Veranlagungsregeln des Gewässerverbandes festgesetzt.

Diese Gebühr wird entsprechend der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße vom 10.12.2013 umgelegt.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Claudia Mrosky

Telefon
03562 989-415
Fax
03562 989-403
E-Mail
c.mrosky@forst-lausitz.de
Zimmer
112