Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Die Logos des Bundesministeriums für Wohnen, Städtbauentwicklung und Bauwesen (Bundesadler links oben, Strich in den Farben schwarz, rot, gold und der Name des Ministerius) sowie des Projektes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" (stilisierter Baum auf einem Kreis mit zwei Blautönen und der Schriftzug des Projektnamens).

Programm

Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Gefördert durch:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Vertreten durch:

Bundesinstitut für Bau -, Stadt – und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Beschreibung

Mit dem Bundesprogramm zur "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" werden im Haushaltsjahr 2021 bewilligt und stehen in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

Das Projekt der Stadt Forst (Lausitz) „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten“ wurde in der 2. Tranche 2021, mit einer in Aussicht gestellten Fördersumme in Höhe von 1.207.800,00 Euro, ausgewählt

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