Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Beglaubigungen von Abschriften

Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen dürfen nur durch eine Behörde vorgenommen werden, wenn die Urschrift auch von einer Behörde oder Verwaltung ausgestellt wurde.

Allgemeine Information

Eine Abschrift wird beglaubigt durch einen Beglaubigungsvermerk, der unter die Abschrift zu setzen ist.

Der Vermerk enthält:

  1. die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt wird,
  2. die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
  3. den Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,
  4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
  5. Vervielfältigungen und Negative stehen, sofern sie beglaubigt sind, beglaubigten Abschriften gleich.

Abschriften werden nicht beglaubigt, wenn Umstände zur Annahme berechtigen, dass:

  • der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes geändert worden ist,
  • wenn dieses Schriftstück Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen und Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält
  • der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist.


Nicht beglaubigt werden:

  • Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden ect.)
  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Vereins- und Handelsregisterausszüge, Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und GmbH
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Dokumente, die in ausländischer Sprache verfasst sind

Kosten

Gemäß der Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales Brandenburg vom 09.10.2015 werden für die Beglaubigungen von Abschriften Gebühren in Höhe von 2,00 € je Seite erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Nicole Tonnus

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03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
102