Dienstag, 13. Dezember 2022 | Rathaus, Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Mehr Unterstützung für Forsterinnen und Forster bei der Antragstellung zum neuen Wohngeld

 Stadt eröffnet Servicebüro Wohngeld als Außenstelle des Bürgeramtes

Die vom Bund beschlossene neue Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

Das Gesetz zum "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Dann haben ca. zwei Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf Wohngeld mit allgemeiner Leistungsverbesserung, dauerhafter Heizkomponente und Klimakomponente.

Mit der Reform wird kurzfristig mit einer Verdreifachung der Antragsteller gerechnet. Die Stadt Forst (Lausitz) hat bisher jährlich ca. 1.000 Anträge mit einer notwendigen Bearbeitungszeit zwischen 6 und 8 Wochen auf Anspruchsvoraussetzung geprüft.

Mit der Wohngeld Plus - Reform wird auch in der Stadt Forst (Lausitz) eine große Nachfrage für Beratung und Antragstellung erwartet. Die bisher dafür bereitgestellten Strukturen im Rathaus können das nicht gewährleisten.

Die Stadt Forst (Lausitz) hat sich daher für die Eröffnung eines Servicebüro Wohngeld als Außenstelle des Bürgeramtes entschieden. Ab 2. Januar 2023 werden ausschließlich dort Beratungen und Antragstellung zum Wohngeld ermöglicht. Dafür steht vorübergehend auch zusätzliches Personal zur Verfügung.

Das Servicebüro Wohngeld befindet sich in der Cottbuser Straße 35c und ist direkt im Erdgeschoss eines ehemaligen Ladengeschäftes barrierefrei erreichbar. Parkplätze stehen in der Umgebung zur Verfügung.


Öffnungszeiten Servicebüro Wohngeld:

Montag 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Dienstag 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Donnerstag 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Freitag 9-12 Uhr

Für die Forster Antragstellerinnen und Antragsteller steht für Rückfragen auch eine eigene

  • Telefonnummer des Servicebüro unter 03562 989-555

zur Verfügung.

Anfragen per E-Mail bitte unter wohngeld@forst-lausitz.de.

Mit der Einrichtung des Servicebüro Wohngeld als Außenstelle des Bürgeramtes unterstützt die Stadt Forst (Lausitz) die anspruchsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit diesem erweiterten örtlichem Angebot, welches zunächst für das Jahr 2023 vorgesehen ist.

ACHTUNG!
Wir bitten für die Antragstellung und Beratung bitte ab 2. Januar 2023 nicht mehr das Bürgeramt im Rathaus, sondern das neue Servicebüro Wohngeld in der Cottbuser Straße 35c zu nutzen.

Stadt Forst (Lausitz)