Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Online-Dienste

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Services, die Sie komplett online beantragen oder sogar vollständig online erledigen können.

Einige angefragte Informationen werden Ihnen postalisch übermittelt, Bescheinigungen Ihrer Anträge erhalten Sie per Post.

Bitte beachten Sie, dass ggf. Gebühren fällig sind, die Sie per Paypal, Giropay oder über Kreditkarte bezahlen können.

Sie werden auf die Webseite von - anhoerung-online.de/forst - weitergeführt.

Beantworten Sie Ihre Anhörung schnell und effizienet.
Auf diesem Portal können Sie einfach, bequem und kostenlos Ihren Anhörbogen für die Stadt Forst (Lausitz) online ausfüllen.

Zur Online-Anhörung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - fuehrungszeugnis.bund.de - .

Sie können online einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Hinweise:

  • Kosten 13,00 Euro
  • elektronischer Personalausweis

Ausführliche Informationen

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Auf unsere aktuellen Stellenausschreibungen können Sie sich in nur wenigen Schritten online bewerben.

Unser Team vom Personal und Verwaltungsservice wird nach Bewerbungseingang unmittelbar Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Wir freuen uns auf Sie!

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Rund um die Uhr steht allen Kunden der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) das elektronische Medienangebot unter - www.onleihe.de/niederlausitz -  zur Verfügung.

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Sie möchten eine Übersicht über Ihre ausgeliegenen Medien, möchten diese verlängern oder Medien vorbestellen - oder suchen bestimmte Medien - ganz einfach mit einem Klick:

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Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - www.fuehrungszeugnis.bund.de - .

Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, besteht die Möglichkeit, dieses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal "Führungszeugnis online beantragen" mit dem elektronischen Personalausweis zu beantragen.

Hinweise:

  • Kosten 13,00 Euro
  • elektronischer Personalausweis


Ausführliche Informationen

Zur Online-Beantragung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung immer an die letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt wird.

Hinweise:

  • Kosten 5,00 Euro
  • keine Vorsprache notwendig


Ausführliche Informationen

Zur Online-Beantragung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung beantragen. Bei Bedarf können weitere Daten zur einfachen Meldebescheinigung ergänzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung immer an die letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt wird.

Hinweise:

  • Kosten 5,00 Euro
  • keine Vorsprache notwendig


Ausführliche Informationen

Zur Online-Beantragung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .

Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Personalausweis oder Ihr beantragter Reisepass bereits abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet.

Hinweise:

  • gebührenfrei
  • keine Vorsprache notwendig

Zur Online-Statusabfrage

Die Online-Abfrage führt Sie auf die Webseite - service.brandenburg.de - .
Das Serviceportal Brandenburg ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu Informationen von Verwaltungsleistungen des Landes Brandenburg und der brandenburgischen Kommunen.

Zum Portal gelangen Sie hier.

Die Online-Anträge führen Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .

Die Eintragungen der Übermittlungssperren wird an Sie an die letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Hinweise:

  • gebührenfrei
  • keine Vorsprache notwendig

Zur Online-Beantragung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - gewerbe.buergerdienste-online.de - .

Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, für ihr Gewerbe oder ihre Zweigstelle den Beginn, den Umzug, die Beendigung oder wesentliche Änderungen der Tätigkeit der Behörde anzuzeigen.

Hinweise:

  • Kosten für Beginn eines Gewerbes oder einer Zweigstelle, ab 30,00 Euro
  • Kosten für Änderung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle, ab 25,00 Euro
  • Kosten für Schließung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle, ab 10,00 Euro
  • keine Vorsprache notwendig

Ausführliche Informationen

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Wohngeld

Der Wohngeldrechner führt Sie auf die Webseite - wohngeldrechner.nrw.de -.

Dieser Online-­Wohngeld­rechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unver­bind­lichen Wohngeld­betrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). Zur genauen Überprüfung stellen Sie einen Antrag.

Zum Wohngeldrechner

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite -service.gemeinsamonline.de -.

Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

 

Benötigte Nachweise/Dokumente:

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweise über Ihr Aufenthaltsrecht
  • Mietvertrag, ggf. ergänzende Vereinbarungen mit Vermieter
  • Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate
  • Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern (Bescheide über Arbeitslosengeld / Grundsicherung mit Berechnungsbogen / Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
  • Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad

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Kein Wohngeld erhält:

  • wer Bürgergeld erhält
  • wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbserminderung erhält
  • wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
  • alleinstehende Studenten, die im Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde
  • alleinstehende Auszubildenende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzen Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

  

Benötigte Nachweise / Dokumente:

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweise über Ihr Aufenthaltsrecht
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Fremdmittelbescheinigung bei noch zu zahlenden Krediten
  • Wohnflächenberechnung
  • Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern (Bescheide über Arbeitslosengeld / Grundsicherung mit Berechnungsbogen / Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
  • Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad

Zur Online-Beantragung

 

 Kein Wohngeld erhält:

  • wer Bürgergeld erhält
  • wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbserminderung erhält
  • wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
  • alleinstehende Studenten, die im Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde
  • alleinstehende Auszubildenende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.

 

Hinweis: Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung stellen.

Zur Online-Beantragung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.

 

Hinweis: Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung stellen.

Zur Online-Beantragung

Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

 

Benötigte Nachweise/Dokumente:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
  • Mitteilung über die Mieterhöhung
  • Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)

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Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

 

Benötigte Nachweise/Dokumente:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind
  • Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)

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Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

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Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

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