Online-Dienste
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Services, die Sie komplett online beantragen oder sogar vollständig online erledigen können.
Einige angefragte Informationen werden Ihnen postalisch übermittelt, Bescheinigungen Ihrer Anträge erhalten Sie per Post.
Bitte beachten Sie, dass ggf. Gebühren fällig sind, die Sie per Paypal, Giropay oder über Kreditkarte bezahlen können.
Sie werden auf die Webseite von - anhoerung-online.de/forst - weitergeführt.
Beantworten Sie Ihre Anhörung schnell und effizienet.
Auf diesem Portal können Sie einfach, bequem und kostenlos Ihren Anhörbogen für die Stadt Forst (Lausitz) online ausfüllen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - fuehrungszeugnis.bund.de - .
Sie können online einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Hinweise:
- Kosten 13,00 Euro
- elektronischer Personalausweis
Auf unsere aktuellen Stellenausschreibungen können Sie sich in nur wenigen Schritten online bewerben.
Unser Team vom Personal und Verwaltungsservice wird nach Bewerbungseingang unmittelbar Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Wir freuen uns auf Sie!
Rund um die Uhr steht allen Kunden der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) das elektronische Medienangebot unter - www.onleihe.de/niederlausitz - zur Verfügung.
Sie möchten eine Übersicht über Ihre ausgeliegenen Medien, möchten diese verlängern oder Medien vorbestellen - oder suchen bestimmte Medien - ganz einfach mit einem Klick:
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - www.fuehrungszeugnis.bund.de - .
Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, besteht die Möglichkeit, dieses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal "Führungszeugnis online beantragen" mit dem elektronischen Personalausweis zu beantragen.
Hinweise:
- Kosten 13,00 Euro
- elektronischer Personalausweis
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung immer an die letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt wird.
Hinweise:
- Kosten 5,00 Euro
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung beantragen. Bei Bedarf können weitere Daten zur einfachen Meldebescheinigung ergänzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung immer an die letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt wird.
Hinweise:
- Kosten 5,00 Euro
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Personalausweis oder Ihr beantragter Reisepass bereits abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet.
Hinweise:
- gebührenfrei
- keine Vorsprache notwendig
Die Online-Anträge führen Sie auf die Webseite - vois.buergerdienste-online.de - .
Die Eintragungen der Übermittlungssperren wird an Sie an die letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.
Hinweise:
- gebührenfrei
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - gewerbe.buergerdienste-online.de - .
Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, für ihr Gewerbe oder ihre Zweigstelle den Beginn, den Umzug, die Beendigung oder wesentliche Änderungen der Tätigkeit der Behörde anzuzeigen.
Hinweise:
- Kosten für Beginn eines Gewerbes oder einer Zweigstelle, ab 30,00 Euro
- Kosten für Änderung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle, ab 25,00 Euro
- Kosten für Schließung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle, ab 10,00 Euro
- keine Vorsprache notwendig
Wohngeld
Der Wohngeldrechner führt Sie auf die Webseite - wohngeldrechner.nrw.de -.
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Zur genauen Überprüfung stellen Sie einen Antrag.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite -service.gemeinsamonline.de -.
Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweise über Ihr Aufenthaltsrecht
- Mietvertrag, ggf. ergänzende Vereinbarungen mit Vermieter
- Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate
- Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern (Bescheide über Arbeitslosengeld / Grundsicherung mit Berechnungsbogen / Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
- Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Kein Wohngeld erhält:
- wer Bürgergeld erhält
- wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbserminderung erhält
- wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
- alleinstehende Studenten, die im Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde
- alleinstehende Auszubildenende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzen Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Benötigte Nachweise / Dokumente:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweise über Ihr Aufenthaltsrecht
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigung bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
- Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern (Bescheide über Arbeitslosengeld / Grundsicherung mit Berechnungsbogen / Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
- Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Kein Wohngeld erhält:
- wer Bürgergeld erhält
- wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbserminderung erhält
- wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
- alleinstehende Studenten, die im Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde
- alleinstehende Auszubildenende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Hinweis: Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Hinweis: Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
- Mitteilung über die Mieterhöhung
- Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind
- Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Haben Sie Anfragen, Hinweise oder Kritik?
Unser Online-Formular "Anfragen & Beschwerden" bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihre Mitteilungen an uns zu senden.
Der Online-Dienst leitet Sie weiter auf die Webseite - maerker.brandenburg.de -.
Melden Sie uns bequem Infrastrukturprobleme in der Stadt Forst (Lausitz) und ihren Ortsteilen, zum Beispiel gefährliche Schlaglöcher, wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.
Ein Klick auf das Maerker-Onlineportal genügt.
Haben Sie Lust auf etwas Besonderes im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)?
Hier können Sie nachfolgend Ihr Erlebnis direkt online buchen.
Bei der Nutzung des Dienstes werden sie auf die Webseite - buchen.lausitzerseenland.de - weitergeleitet.
Möchten Sie in Forst (Lausitz) übernachten, dann können Sie bequem online Ihre Unterkunft in Forst (Lausitz) buchen.