Unternehmen und Gewerbe

Abwasser

Allgemeine Information

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 54 Absatz 1 ist Abwasser

  • das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaft- lichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser)

    sowie
  • das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser)

Nach § 66 Absatz 1 Brandenburger Wassergesetz hat die Stadt Forst (Lausitz) das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Abwasseranlagen zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen.

Die Aufgaben der Stadt Forst (Lausitz) zur Abwasserbeseitigung sind dem Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ übertragen.

Siehe: Abwasserbeseitigung

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Uwe Schmidt

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Sven Seidel

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Richard Smoller

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r.smoller@forst-lausitz.de
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