Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Abwasserbeseitigung

Allgemeine Information

Nach § 66 Absatz 1 Brandenburger Wassergesetz hat die Stadt Forst (Lausitz) das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Abwasseranlagen zu betreiben. Der Stadt Forst (Lausitz) obliegt auch die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallende Abwasser sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen. Die Stadt Forst (Lausitz) hat die notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den Anforderungen des § 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) anzupassen.

Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Maßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) dargestellt.

Darin werden Aussagen getätigt, welche Bereiche  der Stadt einschließlich der Ortsteile an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen bzw. welche anderen Lösungen zur Abwasserbeseitigung umgesetzt werden sollen.

Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit wird das ABK jeweils im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben. Bevor eine Fortschreibung erfolgt, wird das ABK in den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vorgestellt und über den Inhalt beraten.

Für die Durchführung der Abwasserbeseitigung ist die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz) zuständig.

Technische Verwaltung   

  • Leitungsauskünfte, Stellungnahmen zu Bauvorhaben
  • Grundstücksbenutzungen,  Dienstbarkeiten
  • Berechnung Kostenersatz
  • Vorbereitung von Baumaßnahmen

Kläranlage und Kanalnetze 

  • Betrieb und Instandhaltung der Kläranlage, der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle einschließlich der Pumpwerke,  Versickerungsanlagen
  • Bearbeitung von Entwässerungsanträgen
  • Bearbeitung von Anträgen zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang
  • Bearbeitung von Anträgen für zusätzliche Messeinrichtungen
  • Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Störungsbeseitigungen
  • Koordinierung der mobilen Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen

Kaufmännische Verwaltung  

  • Gebührenabrechnung für Leistungen aus der mobilen Entsorgung und für Serviceleistungen
  • Inkasso für die Erhebung des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen
  • Abrechnung von Dienstleistungen     

Unterlagen

Informationen erhalten Sie direkt bei der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)

Abwasserbeseitigungssatzung

Fäkaliensatzung

Kosten

Abwassergebührensatzung

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Uwe Schmidt

Telefon
03562 989-270
Fax
03562 989-202
E-Mail
u.schmidt@forst-lausitz.de
Zimmer
215

Petra Köhler

Telefon
03562 989-272
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.koehler@forst-lausitz.de
Zimmer
214

Sven Seidel

Telefon
03562 989-271
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.seidel@forst-lausitz.de
Zimmer
219

Elisabeth Smoller

Telefon
03562 989-275
Fax
03562 989-202
E-Mail
e.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
212

Richard Smoller

Telefon
03562 6999310
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141