Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Wasserversorgungsanlagen, private

Allgemeine Information

Nach § 2 Abs. 2, Buchstabe b) der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 2, Buchstabe b) der Fäkaliensatzung sind auch Wassermengen Gebühren relevant, die auf dem Grundstück gewonnen oder dem Grundstück sonst zugeführt werden z. B. aus Regenwassernutzung, Brunnen usw.

Diese Wassermengen sind durch Messeinrichtungen zu erfassen.

Der Einbau einer Messeinrichtung ist bei der Stadt zu beantragen.

Unterlagen

Soll eine private Wasserversorgungsanlage in Betrieb genommen werden, so ist vor der Inbetriebnahme ein Antrag zum Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).

Soll die zusätzliche Messeinrichtung nicht mehr genutzt werden, ist ein Antrag auf Ausbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen.

Die Antragsformulare und zusätzlichen Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) im Bereich Formulare besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich diese Formulare herunterzuladen.

Grundlagen

  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
  • Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst  Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)

Kosten

Laut Abwassergebührensatzung bzw. Fäkaliensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für eine Messeinrichtung 1,82 €/Monat.

Formulare: