Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung des Entwurfes „14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ auf Grundlage § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 06/2024 vom 11.10.2024

Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt seit dem 04.05.1998 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP). Am 03.05.2002 wurde ein komplexes Änderungsverfahren zum FNP eingeleitet, welches derzeit begründet ruht (Bearbeitungsstand: 1. Offenlage ist erfolgt). In den vergangenen Jahren wurden notwendige Änderungen von Teilflächen im Rahmen von mehreren partiellen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt.

Auf acht Teilflächen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) besteht aktuell Anlass zur dringenden Anpassung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Deshalb ist das Hauptziel dieses Änderungsverfahrens, den Flächennutzungsplan bei acht Teilflächen an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anzupassen, um die aktuellen Entwicklungen dieser Teilflächen aufgrund der verzögerten komplexen Änderung des FNP nicht zu behindern bzw. zu verhindern.

Die acht Änderungsbereiche sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die bestehende Eigenart der näheren Umgebung wird durch die Anpassungen nicht bzw. nicht wesentlich verändert. Ein Einleitungsbeschluss für dieses Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB war nicht erforderlich, da es sich um kleinteilige Anpassungen und teilräumliche Änderungen eines gültigen Flächennutzungsplanes handelt. Frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind ebenfalls nicht erforderlich.

In diesem 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen nun aktuell die reguläre Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der Lageplan, die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung sind Bestandteile der Offenlage.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Nunmehr soll die Offenlage des Entwurfes des 14. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

28.10.2024 bis einschließlich 26.11.2024

im Internet auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter der URL

https://diplan.brandenburg.de,

https://bb.beteiligung.diplanung.de/verfahren/c11ff4d3-9ade-4bcd-99b0-81b8247fe2d7/public/detail

parallel auf der Homepage der Stadt Forst (Lausitz) unter Planungsbekanntmachungen,

https://secure.forst-lausitz.de/portal/planungsbekanntmachungen.130750.htm

erfolgen sowie zusätzlich bei der Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, im Flur, 2. Obergeschoss, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) während folgender Zeiten ausgelegt werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: stadtentwicklung@forst-lausitz.de

oder

schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen

oder

während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

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