Unternehmen und Gewerbe

Kanalneubau / Kanalerneuerung

Allgemeine Information

Grundlage für eine Kanalplanung für Abwasser sind der Generalentwässerungsplan und das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Forst (Lausitz).

Dabei gilt der Grundsatz eines Trennsystems, d. h. sowohl das Schmutzwasser als auch das Niederschlagswasser sind jeweils in getrennten Kanälen abzuleiten.

Unabhängig davon gilt für die Entsorgung von unverschmutztem Niederschlagswasser der ökologische Gesichtspunkt, d.h. wenn möglich, ist Versickerung als naturnahe Entsorgung anzustreben.

Ansprechpartnerin für rechtliche Belange ist der Fachbereich Bauverwaltung (Frau Horn).

Ansprechpartner für technische Belange ist der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung (Herr Schmidt).

Unterlagen

Um den Bürgerinnen und Bürgern der betreffenden Gebiete in der Stadt Forst (Lausitz) so zeitig wie möglich die Möglichkeit der Beteiligung an der geplanten Kanalneubau- oder Kanalerneuerungsmaßnahme zu eröffnen, liegt in der Verwaltung das Abwasserbeseitigungskonzept zur Einsichtnahme vor. Diesem ist zu entnehmen, in welchem Jahr vorgesehen ist, die betreffenden Straßen an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen, die bestehenden Kanäle zu erneuern oder welche Entsorgungsmöglichkeit in dem jeweiligen Ortsteil vorgesehen ist.

Diese zeitliche Einordnung ist eine grobe Orientierung und hat keinen verbindlichen Charakter.

Es besteht damit die Möglichkeit, sich grundsätzlich über die Zielsetzungen der Abwasserbeseitigung zu informieren.

Anregungen und Hinweise sind jederzeit gefragt.

Sind im entsprechenden Haushaltsjahr im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) die finanziellen Mittel eingestellt, wird eine Vorplanung erarbeitet und diese den betreffenden Grundstückseigentümern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Hinweise und Anregungen können formlos eingereicht werden.

Grundlagen

  • Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)

Kosten

  • Alle Aufwendungen für die Hausanschlussleitung bzw. Grundstücksentwässerungsanlage, vergleiche Stichwort Grundstücksentwässerung, sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
  • Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlussleitung durch die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)ist auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) durch den Grundstückseigentümer der Stadt zu erstatten.

    Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

    Uwe Schmidt

    Telefon
    03562 989-270
    Fax
    03562 989-202
    E-Mail
    u.schmidt@forst-lausitz.de
    Zimmer
    215

    Kathrin Horn

    Telefon
    03562 989-417
    Fax
    03562 989-403
    E-Mail
    k.horn@forst-lausitz.de
    Zimmer
    216