Gartenwasserzähler
Allgemeine Information
Gemäß § 2 Abs. 8, Satz 5 der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 8, Satz 5 der Fäkaliensatzung ist der Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt zu beantragen, wenn regelmäßig eine Wassermenge auf dem Grundstück verwendet werden soll, ohne anschließend in die zentrale oder dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet zu werden (z. B. für die Gartenbewässerung).
Grundlagen
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
- Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Unterlagen
Wird der Einbau einer zusätzlichen Messeinrichtung beabsichtigt, ist ein Antrag zum Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durchim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).
Soll die zusätzliche Messeinrichtung nicht mehr genutzt werden, ist ein Antrag auf Ausbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen.
Die Antragsformulare und zusätzlichen Informationen erhalten Sie im Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).
Auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) im Bereich Formulare besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich diese Antragsformulare herunter zu laden.
Kosten
Laut Abwassergebührensatzung bzw. Fäkaliensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für eine Messeinrichtung 1,82 €/Monat.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Richard Smoller
- Telefon
- 03562 6999310
- Fax
- 03562 989-202
- r.smoller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Kläranlage Gubener Straße 141