Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Erhaltungsgebiete

Allgemeine Information

Erhaltungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):

  • Nordstadt
  • (demnächst: Westliche Innenstadt)

Durch eine Erhaltungssatzung wird die städtebauliche Eigenart eines Gebiets geschützt. So wird zum Erhalt der gründerzeitlichen Bebauungen in Forst (Lausitz) beigetragen, nachdem die langjährigen Sanierungstätigkeiten abgeschlossen sind.

In einem Erhaltungsgebiet sind der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung einer baulichen Anlage gemäß § 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs genehmigungspflichtig.

Geltungsbereiche

Unterlagen

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von erhaltungsrechtlichen Anträgen beläuft sich gemäß § 173 Baugesetzbuch auf einen Monat ab Eingang des Antrags bei der Stadtverwaltung.

Ein Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung sollte stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • ein Lageplan
  • Fotografien oder Zeichnungen
  • sonstige Antragsunterlagen oder Nachweise

Formulare:

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