Erhaltungsgebiete

Allgemeine Information

Erhaltungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):

  • Nordstadt
  • (demnächst: Westliche Innenstadt)

Durch eine Erhaltungssatzung wird die städtebauliche Eigenart eines Gebiets geschützt. So wird zum Erhalt der gründerzeitlichen Bebauungen in Forst (Lausitz) beigetragen, nachdem die langjährigen Sanierungstätigkeiten abgeschlossen sind.

In einem Erhaltungsgebiet sind der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung einer baulichen Anlage gemäß § 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs genehmigungspflichtig.

Geltungsbereiche

Unterlagen

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von erhaltungsrechtlichen Anträgen beläuft sich gemäß § 173 Baugesetzbuch auf einen Monat ab Eingang des Antrags bei der Stadtverwaltung.

Ein Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung sollte stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • ein Lageplan
  • Fotografien oder Zeichnungen
  • sonstige Antragsunterlagen oder Nachweise

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Isabelle Krebs

Telefon
03562 989-407
Fax
03562 989-403
E-Mail
i.krebs@forst-lausitz.de
Zimmer
203

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
202