Erhaltungsgebiete
Allgemeine Information
Erhaltungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):
- Nordstadt
- (demnächst: Westliche Innenstadt)
Durch eine Erhaltungssatzung wird die städtebauliche Eigenart eines Gebiets geschützt. So wird zum Erhalt der gründerzeitlichen Bebauungen in Forst (Lausitz) beigetragen, nachdem die langjährigen Sanierungstätigkeiten abgeschlossen sind.
In einem Erhaltungsgebiet sind der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung einer baulichen Anlage gemäß § 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs genehmigungspflichtig.
Geltungsbereiche
Unterlagen
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von erhaltungsrechtlichen Anträgen beläuft sich gemäß § 173 Baugesetzbuch auf einen Monat ab Eingang des Antrags bei der Stadtverwaltung.
Ein Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung sollte stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem:
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
- ein Lageplan
- Fotografien oder Zeichnungen
- sonstige Antragsunterlagen oder Nachweise
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Isabelle Krebs
- Telefon
- 03562 989-407
- Fax
- 03562 989-403
- i.krebs@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 203
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202