Erhaltungsgebiete

Allgemeine Information

Erhaltungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):

  • Nordstadt
  • Westliche Innenstadt

Durch eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch wird die städtebauliche Eigenart eines Gebiets geschützt. So wird zum Erhalt der gründerzeitlichen Bebauungen in Forst (Lausitz) beigetragen, nachdem die langjährigen Sanierungstätigkeiten abgeschlossen sind. In einem Erhaltungsgebiet sind der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung einer baulichen Anlage gemäß § 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs genehmigungspflichtig. Reine Instandsetzungsmaßnahmen oder innere Umbauten, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht verändern, bedürfen keiner Genehmigung.

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme durchführen möchten, müssen Sie je nach Art des Vorhabens den Ort der Antragstellung beachten:

  • Bauanträge (für gemäß Brandenburgischer Bauordnung genehmigungspflichtige Vorhaben) sind bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu stellen. Die erhaltungsrechtliche Genehmigung wird in diesem Fall innerhalb der Baugenehmigung im Einvernehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) erteilt.
  • Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben, die gemäß Brandenburgischer Bauordnung genehmigungsfrei sind, werden durch den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) bearbeitet. Für Anträge dieser Art nutzen Sie bitte das unten bereitgestellte Formular.

Für denkmalgeschützte Objekte gelten weiterhin die landesrechtlichen Vorschriften über den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern.

Die Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung ist eine Einzelfallentscheidung. Gemäß § 173 Abs. 3 Baugesetzbuch haben Antragstellende vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag Anspruch auf die Erörterung der für den Antrag erheblichen Tatsachen.

Satzungen

Unterlagen

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von erhaltungsrechtlichen Anträgen beläuft sich gemäß § 173 Baugesetzbuch auf einen Monat ab Eingang des Antrags bei der Stadtverwaltung.

Ein Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung sollte stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • ein Lageplan
  • Fotografien oder Zeichnungen
  • sonstige Antragsunterlagen oder Nachweise

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Isabelle Krebs

Telefon
03562 989-407
Fax
03562 989-403
E-Mail
i.krebs@forst-lausitz.de
Zimmer
203

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
202