Bundestagswahl 2025
Vorbehaltlich der Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten informieren wir zur möglichen Bundestagswahl am 23.02.2025.
Das Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren.
Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.
Wahlkreiseinteilung
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist am 14. März 2024 in Kraft getreten.
Auf das Land Brandenburg entfallen zehn Bundestagswahlkreise. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 56 bis 65. Die Stadt Forst (Lausitz) gehört zum Wahlkreis 64 (Cottbus - Spree-Neiße).
Während des Wahlkampfes haben die Parteien in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Ansprechpartner für Sondernutzung in der Stadt Forst (Lausitz):
Fachbereich Bauverwaltung
Martin Kockott
Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 202
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-416
E-Mail: m.kockott@forst-lausitz.de
Unterlagen:
Nachstehende Unterlagen dienen der Beantragung von Wahlwerbung und derer Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
- Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis - Plakatierung in der Stadt Forst (Lausitz)
(Anlage zur Sondernutzungserlaubnis) - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheidungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung