Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur

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Programm

Zukunftsinvestitionsprogramm ( ZIP )
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Gefördert durch:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Vertreten durch:

Bundesinstitut für Bau -, Stadt – und Raumforschung

Beschreibung

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ist eine gut funktionierende und zukunftsfähige soziale Infrastruktur mit Sport- und Kulturangeboten eine wichtige Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben in den Städten und Gemeinden. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms fördert der Bund bis 2020 daher die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen sozialer Infrastruktur einschließlich energetischer Maßnahmen.

Mit diesem Bundesprogramm sollen investive Projekte mit besonderer überregionaler und nationaler Wahrnehmbarkeit gefördert werden. Großer Wert wird dabei auf die Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und auf die Stadt(teil)entwicklungspolitik gelegt. Zudem weisen die Projekte einen Beitrag zum Klimaschutz auf und verfügen über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial.

Förderung

Das Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zielt auf die Behebung des Investitionsstaus in den Kommunen.

Die Förderquote des Bundes beträgt für dieses Förderprogramm in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent zu erhalten. Absolut gesehen liegt der Bundesanteil in der Regel zwischen einer und vier Millionen Euro.

Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als solche gelten natürliche oder juristische Personen, die nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sind (z.B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Beteiligungen dieser Art sind ausdrücklich erwünscht.

Projektauswahl

Mit dem Bundesprogramm werden investive Projekte mit sozialer und integrativer Wirkung gefördert. Insgesamt gingen zu diesem Sanierungs-Programm fast 1.000 Projektvorschläge mit einem Antragsvolumen von rund 2 Milliarden Euro ein. Das Investitionsvolumen im Rahmen der beantragten Projekte lag bei rund 3 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm war damit mehrfach überzeichnet.

Die Auswahl der insgesamt 102 Förderprojekte, die in zwei Tranchen (2016 bis 2018 und 2017 bis 2020) Fördermittel erhalten, erfolgte anhand fachlicher Kriterien sowie unter Berücksichtigung einer bundesweit angemessenen Verteilung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Besonderes Augenmerk bei der Auswahl lag auf der zügigen Umsetzbarkeit der Projekte.

Folgende Kriterien waren bei der Auswahl der Projekte ausschlaggebend (nicht kumulativ, keine Rangfolge):

  • Besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit
  • Begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
  • Städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität
  • Überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration einschließlich
  • Barrierefreiheit bzw. -armut und/oder Klimaschutz
  • Hohes Innovationspotential

Weiterführende Links: