Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält für jedermann rechtsverbindliche städtebauliche Regelungen für ein genau definiertes Gebiet der Stadt, den Geltungsbereich.
Allgemeine Information
Der Bebauungsplan ist aus dem geltenden Flächennutzungsplan zu entwickeln und darf dessen Darstellungen nicht widersprechen.
In der Regel werden in Bebauungsplänen Festsetzungen getroffen über:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise
- die überbaubaren Grundstücksflächen
- die örtlichen Verkehrsflächen
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zunächst fasst die Stadtverordnetenversammlung i. d. R. einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss enthält genaue Angaben über den Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Außerdem werden Ziel und Zweck des Bebauungsplans erläutert. Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss gefasst, wird dieser ortsüblich im „Rathausfenster“, dem Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) bekanntgemacht. Sobald die Planung in ihren Grundzügen vorliegt, werden die Bürger der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage eines Vorentwurfs über Ziele und Zweck der Planung sowie der wesentliche Inhalte und Auswirkungen informiert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Termin und Ort der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden ebenfalls im „Rathausfenster“ bekanntgemacht. Auch die Träger öffentlicher Belange, beispielsweise Versorgungsunternehmen, andere Behörden und Organisationen, die betroffen sind, werden frühzeitig über die Planungen informiert und um Stellungnahme gebeten.
Sobald sich die Planung konkretisiert hat und ein ausgereifter Entwurf vorliegt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans einschließlich eines Begründungstextes. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird wiederum im „Rathausfenster“ bekanntgemacht. Jedermann hat während des einmonatigen Auslegungszeitraums Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die gegebenen Anregungen werden von der Stadtverordnetenversammlung abgewogen, was dazu führen kann, dass der Entwurf des Bebauungsplans nochmals überarbeitet wird. Im Ergebnis erfolgt wiederum eine öffentliche Auslegung des Entwurfs.
In jedem Fall werden alle, die Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht haben, über das Abwägungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung informiert. Soweit sich aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans kein Überarbeitungsbedarf ergibt, fasst die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss. Der Bebauungsplan kann nun in Kraft gesetzt werden. Die Inkraftsetzung erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung im „Rathausfenster“.
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf Grundlage der getroffenen Festsetzungen beurteilt.
Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über die in Aufstellung befindlichen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne informieren.
Geodienste:
GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)
Bebauungspläne der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen
Kosten
Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zu Bebauungsplänen sind grundsätzlich gebührenfrei.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Waldemar Olheide
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- w.olheide@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218
Christina Rennhak
- Telefon
- 03562 989-404
- Fax
- 03562 989-403
- ch.rennhak@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218