Erfolgreiche Sprengung: Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Die Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg, die im Forster Ortsteil Groß Bademeusel gefunden wurden und zur Sprengung anstanden, wurden am heutigen Donnerstag gegen 14:00 Uhr erfolgreich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst gesprengt. Der Verwaltungsstab im Rathaus hat im Anschluss an die erfolgreiche Sprengung die Auflösung des Sperrkreises angeordnet. Einwohnerinnen und Einwohner sind in ihren Wohnungen zurück.

Vielen Dank an das Team und an alle Einsatzkräfte

Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält für jedermann rechtsverbindliche städtebauliche Regelungen für ein genau definiertes Gebiet der Stadt, den Geltungsbereich.

Allgemeine Information

Der Bebauungsplan ist aus dem geltenden Flächennutzungsplan zu entwickeln und darf dessen Darstellungen nicht widersprechen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung die zugelassenen, städtebauliche relevanten Nutzungen für einen festgelegten Geltungsbereich fest. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder ein Quartier.

Der einfache Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In der Regel werden in Bebauungsplänen u. a. Festsetzungen getroffen über:

  • zur Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet)
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse)
  • zur Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zunächst fasst die Stadtverordnetenversammlung i. d. R. einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss enthält genaue Angaben zum Geltungsbereich des Bebauungsplans. Außerdem werden Ziel und Zweck des Bebauungsplans erläutert. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, wird dieser ortsüblich im Amtsblatt „Rathausfenster“, dem Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) bekanntgemacht.

Sobald die Planung in ihren Grundzügen vorliegt, wird die Öffentlichkeit i. d. R. im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage eines Vorentwurfs über Ziele und Zweck der Planung sowie der wesentliche Inhalte und Auswirkungen informiert und beteiligt. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Termin und Ort der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden ebenfalls im Amtsblatt bekanntgemacht. Auch die Träger öffentlicher Belange, beispielsweise Versorgungsunternehmen, andere Behörden und Organisationen, die betroffen sind, werden frühzeitig über die Planungen informiert und um Stellungnahme gebeten.

Sobald sich die Planungen konkretisiert haben und ein ausgereifter Entwurf vorliegt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans einschließlich eines Begründungstextes und weiterer relevanter Unterlagen. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird wiederum im Amtsblatt bekanntgemacht. Jedermann hat während des Auslegungszeitraums Gelegenheit, Hinweise und Anregungen zur Planung vorzubringen. Die gegebenen Hinweise und Anregungen werden von der Stadtverordnetenversammlung abgewogen. Je nach Abwägungsergebnis muss der Entwurf des Bebauungsplans ggf. sogar nochmals überarbeitet und erneut öffentlich ausgelegt werden.

Alle, die Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht haben, werden über das Abwägungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung informiert.

Soweit sich aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans kein Überarbeitungsbedarf mehr ergibt, fasst die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan. Der Bebauungsplan kann nun in Kraft gesetzt werden. Die Inkraftsetzung erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt.

Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf Grundlage der getroffenen Festsetzungen beurteilt.

Im Fachbereich Stadtentwicklung können Sie sich grundsätzlich über die in Aufstellung befindlichen sowie die rechtswirksamen Bebauungspläne informieren.

Im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) sind zu den rechtswirksamen Bebauungsplänen der Rechtsplan (Planzeichnung) und die Begründung informell eingestellt. Sollten Sie vertiefende oder ergänzende Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Stadtentwicklung.

Geodienste:

GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)

Bebauungspläne der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen


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Kosten

Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zu Bebauungsplänen sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Christina Rennhak

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03562 989-403
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218

John-Willy Schönig

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202