Mittwoch, 11. Dezember 2024 | Allgemeines, Rathaus | Aus dem Rathaus Schließung der Außenstelle Wohngeld in der Cottbuser Straße 35c

... zum 20. Dezember 2024 und Möglichkeit eines Onlineangebotes

Zum 20. Dezember 2024 schließt die Stadt Forst (Lausitz) ihre Außenstelle für Wohngeldanträge in der Cottbuser Straße 35c. Aufgrund einer rückläufigen Nachfrage nach persönlicher Beratung wird die Bearbeitung und Entgegennahme von Wohngeldanträgen ab Januar 2025 wieder vollständig im Rathaus in der Lindenstraße 10-12 erfolgen. Diese Zentralisierung ermöglicht es der Stadt, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen und die Beratungsangebote kompakt an einem Ort anzubieten.

Zusätzlich zur persönlichen Beratung im Rathaus bietet die Stadt Forst (Lausitz) seit September eine bequeme Möglichkeit, Wohngeldanträge online von zu Hause aus einzureichen. Diese zusätzliche Option richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die den Antrag unabhängig von den Öffnungszeiten einreichen möchten oder denen der persönliche Besuch im Rathaus nicht möglich ist. Die neue Online-Antragstellung ergänzt das bestehende Serviceangebot und schafft eine flexible Alternative zur persönlichen Vorsprache. Informationen hierzu unter www.forst-lausitz.de.

Durch die Schließung der Außenstelle und die Zusammenführung aller Dienstleistungen im Rathaus bleibt die Servicequalität in vollem Umfang erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger können weiterhin auf kompetente Unterstützung und umfassende Beratung zählen, ganz gleich, ob sie ihre Anträge im Rathaus abgeben oder die Möglichkeit der digitalen Einreichung nutzen.

Ab dem 2. Januar 2025 erfolgt die persönliche Beratung und Entgegennahme von Wohngeldanträgen ausschließlich im Rathaus, Lindenstraße 10-12. Die Stadt Forst (Lausitz) freut sich, ihren Bürgerinnen und Bürgern sowohl im Rathaus als auch über die zusätzliche Online-Möglichkeit ein bedarfsorientiertes Serviceangebot anzubieten, das den Zugang zur Wohngeldbeantragung erleichtert.

Forst (Lausitz)