Montag, 16. Dezember 2024 | Allgemeines, Rathaus | Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) infomiert: Grundsteuerreform 2025 in der Stadt Forst (Lausitz)

... Informationen zur kommenden Anpassung der Hebesetze

Im Zuge der Grundsteuerreform hatten die Finanzämter die Aufgabe, ab dem 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Diese Neubewertung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach zutreffenden Wertverhältnissen erheben können.


Im Jahr 2025 wird es daher für eine Vielzahl von Eigentümern zu einer Veränderung im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung kommen. Manche werden mehr bezahlen müssen, manche aber auch weniger. Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich der Stadt  zu. Sie werden benötigt, um Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitbäder oder die Stadtbibliothek zu finanzieren.

Damit die Stadt nach der Reform nicht weniger Geld zur Verfügung hat, muss der Hebesatz angepasst werden. Der Hebesatz ist ein Faktor, um die Höhe der individuellen Grundsteuer zu ermitteln. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt den von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Grundsteuerbetrag.

Das Land Brandenburg hat für die Kommunen einen Orientierungshebesatz ermittelt. Dieser liegt bei der Stadt Forst (Lausitz) für die Grundsteuer A bei 300 (bisher 316) und für die Grundsteuer B bei 520 (bisher 405).

Zur Verfahrensweise:

Für die Stadt Forst (L.) ist bis dato nicht klar, wieviel Fälle tatsächlich mit welchen steuerlichen Festsetzungen vom Finanzamt noch zu bearbeiten sind. Wöchentlich gehen noch Messbescheide vom Finanzamt ein. Würde die Stadt Forst (Lausitz) der Festlegung des Gesetzgebers zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend Rechnung tragen; das örtliche Gesamtaufkommen der Grundsteuer A und B im Jahr 2025 gegenüber 2024 gleich zu lassen, müsste der Hebesatz der Grundsteuer A von 316 % auf 300 % sinken; der Hebesatz der Grundsteuer B von 405 % auf 520 % angehoben werden.

Wir wollen bis ca. Mitte Januar 2025 noch so viel wie möglich an übermittelten Daten einarbeiten, um dann im Februar 2025 die Hebesatzsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Erst dann wird der Hebesatz jeweils für die Grundsteuer A und B verbindlich rückwirkend zum 01. Januar 2025. Danach werden die Steuerbescheide 2025 mit den anderen Grundbesitzabgaben einschl. der Hundesteuer spätestens im 2. Quartal 2025 versandt.

Wir bitten um Verständnis, wenn Sie Ihren Steuerbescheid für das Jahr 2025, nicht wie gewohnt, im Januar 2025, sondern erst später erhalten. Bitte warten Sie den Versand der Bescheide ab. Bitte beachten Sie hierzu unsere Artikel im Amtsblatt bzw. unter dieser Rubrik (Aktuelle Meldungen).

Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt darstellt, ist ausschließlich das Finanzamt Cottbus der richtige Ansprechpartner.

Ihre Stadtverwaltung Forst (Lausitz)