Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Bebauungsplanverfahren „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ der Stadt Forst (Lausitz)

Bekanntmachung veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 04/2025 vom 25.07.2025

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 11.07.2025 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ gem. § 3 Abs.2 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0092/2025).

Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist ca. 15.835 m² groß und umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.

Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderliche formelle Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Schalltechnischen Gutachten, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum

vom 28.07.2025 bis einschließlich 03.09.2025

auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen https://secure.forst-lausitz.de/portal/planungsbekanntmachungen.130750.htm

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für formelle Planungen (Planungsportal) unter

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/c8eedcaa-3ee1-468a-80d6-f3f07d9e2721

https://bb.beteiligung.diplanung.de/     https://diplan.brandenburg.de/

veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind in Form des Umweltberichtes mit integrierten Aussagen zum Artenschutz und zur Grünordnung (Anlage 1 zur Begründung), als Fachgutachten (Schalltechnisches Gutachten, Anlage 2 zur Begründung) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und werden mit ausgelegt:

- Schutzgut Boden/Fläche: vorhandene Bodenverhältnisse & bestehende Flächennutzung, zulässige Flächeninanspruchnahme, Maßnahmen zum Ausgleich, teilweise über externe Ausgleichsmaßnahme

- Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Schalltechnisches Gutachten, Ermittlung vorhandener Lärmbelastung durch Straßen- & Schienenverkehr sowie Gewerbe, Maßnahmen zum baulichen Immissionsschutz, Bewertung von nutzungsbedingtem Lärm durch Förderschule als sozialadäquat

- Schutzgüter Biotope, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, Artenschutzfachlicher Kartierbericht, Relevanzprüfung für Arten des Anh. IV Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Artenschutzrechtliche Prüfblätter für Europäische Vogelarten des Art. 1 Vogelschutzrichtlinie und für gefährdete Arten nach Roter Liste des Landes Brandenburg, Maßnahmen zur Abwendung von Verbotstatbeständen insbesondere für Brutvögel und hügelbauende Waldameisen

- Schutzgut Wasser: bestehende und zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung durch örtliche Versickerung

- Schutzgut Klima und Luft: bestehendes Offengrünland mit Funktionen der lokalen Kaltluftproduktion und Frischluftzufuhr in die Innenstadt, Maßnahmen zur Sicherung der klimatischen Funktionen des Plangebiets

- Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes, keine planungsbedingten Auswirkungen

- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Berührung des Schutzgutes, keine planungsbedingten Auswirkungen

- Schutzgut naturschutzrechtliche Schutzgebiete: keine Berührung des Schutzgutes, keine planungsbedingten Auswirkungen

- Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

Umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

- Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße vom 22.07.2024

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 31.07.2024

- Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 01.08.2024

Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Hinweisen und Bedenken:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/c8eedcaa-3ee1-468a-80d6-f3f07d9e2721

https://bb.beteiligung.diplanung.de/     https://diplan.brandenburg.de/

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: beteiligung@forst-lausitz.de

oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz) erfolgen

oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Information:

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Entwicklung Standort Wichern-Schule““ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.

Anlagen:

Anlage 1 - Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Anlage 2 - Entwurf Planzeichnung (i.d.F. vom 09.05.2025)

Anlage 2.1 - Entwurf Textliche Festsetzungen

Anlage 3 - Entwurf Begründung (i.d.F. vom 09.05.2025) mit 

Anlage 3.1 - Umweltbericht (Anlage 1 zur Begründung)

Anlage 3.2 - Schalltechnisches Gutachten (Anlage 2 zur Begründung)

Anlage 4 - Stellungnahme 1 aus der frühzeitigen Beteiligung

Anlage 5.1 - Stellungnahme 2 aus der frühzeitigen Beteiligung

Anlage 5.2 - Stellungnahme 3 aus der frühzeitigen Beteiligung

Anlage 6 - Stellungnahme 4 aus der frühzeitigen Beteiligung

Anlage 7 - Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

Anlage 8 - Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 04/2025 vom 25.07.2025)

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