Bekanntmachung B-Plan-Verfahren „Erweiterung der Deponie Forst“ und „10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“: Änderung des Geltungsbereiches

Bekanntmachung veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 04/2025 vom 25.07.2025

Am 15.12.2021 fasste die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) einen Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Erweiterung der Deponie Forst“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine partielle Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt (10. Änderungsverfahren). Grundlage sind § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. (Beschlussvorlage Nr. SVV/0342/2021).

Die Deponie besteht aus einem bereits stillgelegten, gesicherten und rekultivierten Altteil (Schüttbereich SB I) und einem westlich anliegenden Erweiterungsteil (Schüttbereich SB II) der sich in Betrieb befindet. Der geplante Schüttbereich III (SB III) schließt sich westlich und südliche an den bestehenden Schüttbereich II (SB II) an.

Für den geplanten Schüttbereich III reichte der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße einen Antrag zur Errichtung beim Landesamt für Umwelt am 04.02.2021 ein. In der Folge wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Am 20.03.2024 ging dem Fachbereich Stadtentwicklung die Mitteilung über die Entscheidung zum Vorhaben „Erweiterung und Betrieb der Deponie Forst-Autobahn um einen Schüttbereich III (SB III)“ zu. Der Mitteilung war der Planfeststellungsbeschluss vom 04.01.2024 beigefügt.

U.a. in diesem Zusammenhang besteht die Erfordernis, den Geltungsbereich für beide Bauleitplanverfahren anzupassen (zu erweitern). Der im Jahr 2021 beschlossene Geltungsbereich umfasst den Deponiebereich, den Schüttbereich und die Betriebsanlagen des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreis Spree-Neiße (aspn). Der Bereich umfasst die Flurstücke 5, 6, 16, 22, 24, 27, 28, 29 und 31, der Flur 38 in der Gemarkung Forst (Lausitz). Der angepasste Geltungsbereich erstreckt sich zu den oben genannten Flächen weiter nach Westen um die Flurstücke 147, 148 und 149 (tlw.), der Flur 2 in der Gemarkung Groß Jamno. Das Plangebiet vergrößert sich um ca. 7,4 ha, insgesamt erschließt sich der Geltungsbereich auf ca. 26,4 ha.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 11.07.2025 beschlossen, den Geltungsbereich beider Bauleitplanverfahren erweiternd an das durchgeführte Planfeststellungsverfahren anzupassen (Beschlussvorlage Nr. SVV/0115/2025). Der angepasste Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

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