Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ - Frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 31.05.2024 die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0710/2024). Der Beschluss wurde am 14.06.2024 im Amtsblatt Nr. 03/2024 bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“ (i. S. d. § 11 BauNVO).
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich ist ca. 23.494 m² groß und umfasst das Flurstück 410 der Gemarkung Forst, Flur 37.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unter-richten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum
vom 10.03.2025 bis einschließlich zum 14.04.2025
auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen
https://secure.forst-lausitz.de/portal/planungsbekanntmachungen.130750.htm
sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für formelle Planungen (Planungsportal) unter
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/f7203c1a-19f5-4e99-affd-ce00e264229b
https://bb.beteiligung.diplanung.de/ https://diplan.brandenburg.de/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist im o. g. Zeitraum die Einsichtnahme der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur des 2. Obergeschosses während folgender Zeiten möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/f7203c1a-19f5-4e99-affd-ce00e264229b
https://bb.beteiligung.diplanung.de/ https://diplan.brandenburg.de/
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: stadtentwicklung@forst-lausitz.de
oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen
oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Information: Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt. Die frühzeitigen Beteiligungen dieses Änderungsverfahrens werden parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
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