Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 31.05.2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ beschlossen (Beschlussvorlage Nr. SVV/0710/2024). Ein Ziel der Planungen ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich ist ca. 23.494 m² groß und umfasst das Flurstück 410 der Gemarkung Forst, Flur 37.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt. Dieses vorbereitende Bauleitplanverfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ durchgeführt.