Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB „15. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ - Frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) Nr. 01/2025 vom 28.02.2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 31.05.2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „15. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ beschlossen (Beschlussvorlage Nr. SVV/0695/2024). Der Beschluss wurde am 14.06.2024 im Amtsblatt Nr. 03/2024 bekannt gemacht.

Planungsziel ist die Entwicklung eines Schul- und Hortstandortes in der Ortslage Keune.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.

Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom

03.03.2025 bis einschließlich zum 17.04.2025

auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen

https://secure.forst-lausitz.de/portal/planungsbekanntmachungen.130750.htm

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für formelle Planungen unter

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ea973ba1-ea82-449e-a567-9af29af42898

https://bb.beteiligung.diplanung.de/            https://diplan.brandenburg.de/

veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o. g. Zeitraum die Einsichtnahme der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur des 2. Obergeschosses während folgender Zeiten möglich:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen im Planungsportal Brandenburg erfolgen:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ea973ba1-ea82-449e-a567-9af29af42898

https://bb.beteiligung.diplanung.de/            https://diplan.brandenburg.de/

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden:    stadtentwicklung@forst-lausitz.de

oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen

oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Information: Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs.2 BauGB zu entsprechen, wird das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „15. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 8 Abs.3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „„Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz)“ durchgeführt.

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